
IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen
des Hotels
1. Ein Rücktrittsrecht des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Rücktrittsrecht schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Dem Gast ist in diesem Fall verpflichtet, Stornogebühren in der folgenden Höhe zu zahlen:
Stornierung von Einzelbuchungen :
Stornierung von Gruppenbuchungen (ab 10 Personen):
5. Reist der Gast vorzeitig ab, wird der volle, für den Aufenthalt vereinbarte Preis berechnet.
6. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
7. Zusätzlich gebuchte hotelfremde Leistungen werden mit Stornokosten in Höhe von 100% berechnet.
8. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen - ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen - nicht in Anspruch nimmt.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 2 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.
2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, - übergabe und -rückgabe
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung und sind bis spätestens 18:00 Uhr des Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.:00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus einer Pflichtverletzung des Hotels und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 1.500,-, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sind bis zu einem Höchstwert von € 800,- bei Aufbewahrung im Zimmersafe und bis zu € 2.000,- bei Aufbewahrung im Hotelsafe versichert.
Sämtliche Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht.
3. Bei Abhandenkommen des Schlüssels wird dem Gast gemäß des Nachweises der Versicherung der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt.
4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen und deren Inhalten haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
7. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Leider kommt es immer wieder vor, dass Gäste im Zimmer oder auf dem Balkon rauchen und ihre Zigaretten im Abfluss entsorgen. Die anfallenden Kosten der Reinigung werden dem Gast zu 100% in Rechnung gestellt.
8. Durch den Gast verursachte Beschädigungen am Hotel werden dem Gast zu 100% in Rechnung gestellt. Ist ein Zimmer durch den verursachten Schaden vorübergehend nicht vermietbar, geht der Mietausfall in voller Höhe zu Lasten des Gastes.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme (AGB) unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
StrandHotel Seeblick, Ostseebad Heikendorf
Stand: 01.08.2011