StrandHotel Seeblick

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Hotelaufnahmevertrag im StrandHotel Seeblick

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das StrandHotel Seeblick, Inhaber: Xaver Heiß, Uferweg 2, 24226 Heikendorf - nachfolgend Hotel genannt - zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. In der Regel erfolgt jedoch eine schriftliche Buchungsbestätigung mit Aushändigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet dieser dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), an den Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunanbhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die geltenden bzw. vereinbarten Preise für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
Das Hotel akzeptiert die Barzahlung in Euro, die Zahlung mit EC-Karten  sowie mit den Kreditkarten Euro-/MasterCard, Visa, JCB.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate  und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die Zahlung leistet. Dies gilt gegenüber einem Gast der Verbraucher ist nur dann, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern liegen diese in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz .
Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz.
Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen  eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheits-leistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
8.Das Hotel behält sich vor, Vorauthentisierung von Kreditkarten vor Anreise vorzunehmen.

IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktrittsrecht des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Rücktrittsrecht schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Dem Gast ist in diesem Fall verpflichtet, Stornogebühren in der folgenden Höhe zu zahlen:
Stornierung von Einzelbuchungen :

  • bis 15. Tag vor dem Ankunftstag :                 kostenfrei
  • 14. - 8. Tag vor dem Ankunftstag:                  50% des Zimmerpreises
  • ab  7. Tag vor dem Ankunftstag:                    80% des Zimmerpreises

Stornierung von Gruppenbuchungen (ab 10 Personen):

  • bis 60. Tag vor dem Ankunftstag:                  kostenfrei
  • 59.  - 15. Tag vor dem Ankunftstag:              80 % der Zimmerpreise
  •  ab 14. Tag vor dem Ankunftstag:                  90%  der Zimmerpreise

5. Reist der Gast vorzeitig ab, wird der volle, für den Aufenthalt vereinbarte Preis berechnet.
6. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
7. Zusätzlich gebuchte hotelfremde Leistungen werden mit Stornokosten in Höhe von 100% berechnet.
8. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen - ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen - nicht in Anspruch nimmt.

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 2 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn  Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.
2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus  sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
  • das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
  • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI.  Zimmerbereitstellung, - übergabe und -rückgabe
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung und sind bis spätestens 18:00 Uhr des Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel  aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.:00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein  Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus einer Pflichtverletzung des Hotels und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.  Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 1.500,-,  sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sind bis zu einem Höchstwert von € 800,- bei Aufbewahrung im Zimmersafe und bis zu € 2.000,- bei Aufbewahrung im Hotelsafe versichert.
Sämtliche Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht.
3. Bei Abhandenkommen des Schlüssels wird dem Gast gemäß des Nachweises der Versicherung der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt.
4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen und deren Inhalten haftet das Hotel  nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.  Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
7. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Leider kommt es immer wieder vor, dass Gäste im Zimmer oder auf dem Balkon rauchen und ihre Zigaretten im Abfluss entsorgen. Die anfallenden Kosten der Reinigung werden dem Gast zu 100% in Rechnung gestellt.
8.  Durch den  Gast verursachte Beschädigungen am Hotel werden dem Gast zu 100% in Rechnung gestellt. Ist ein Zimmer durch den verursachten Schaden vorübergehend nicht vermietbar, geht der Mietausfall in voller Höhe zu Lasten des Gastes.

VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme (AGB) unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

StrandHotel Seeblick, Ostseebad Heikendorf

Stand: 01.08.2011

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